Einzug, Auszug oder Zwischenabnahme
Die drei Typen unterscheiden sich in dem, was sie dokumentieren — und worauf sie sich später berufen.
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Einzug
Hält den Zustand fest, in dem der Mieter die Wohnung übernimmt. Das ist die Grundlage für alles Spätere: Was hier nicht dokumentiert ist, lässt sich beim Auszug schwer geltend machen.
Auszug
Vergleicht den aktuellen Zustand mit dem Einzugsprotokoll. Vorhandene Einzugsprotokolle derselben Wohnung stehen zum Abgleich bereit.
Zwischenabnahme
Für Begehungen während des laufenden Mietverhältnisses — etwa vor einer Renovierung oder bei gemeldeten Mängeln.